Diese Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter
- Erstellen
und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken
bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten
bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer
Arbeitsstoffe
- Mitwirken
bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken
bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten
bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl
der Löschmittel
- Mitwirken
bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren,
dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind,
ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Melden
von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die
Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen
der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Kontrollieren
der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-
und Rettungswege
- Überwachen
der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswege
- Kontrollieren,
dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen
Arbeiten eingehalten werden